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Anonymisierte Mobilfunkdaten: Deutsche Telekom unterstützt Verkehrsanalyse

Autor: Carlo Piltz Erstellt am: 16. März 2015 Rubrik: Datenschutzrecht

Wie bewegen sich jeden Tag die Menschen in den Städten auf dem Weg zur Arbeit und dem Heimweg? Wie können die Betreiber des öffentlichen Nahverkehrs passgenaue Lösungen für die Anforderungen an den Betrieb des Verkehrsnetzes entwickeln? Mit Hilfe von sog. „Schwarmdaten“ soll nun der öffentliche Nahverkehr in Nürnberg smarter und noch attraktiver für die Fahrgäste. In einem Pilotprojekt nutzt die VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg als erstes Verkehrsunternehmen Deutschlands anonymisierte Mobilfunkdaten der Deutschen Telekom, um eine bessere Datenbasis zur Optimierung ihres Verkehrsangebots zu erhalten, wie die Deutsche Telekom auf der eigenen Unternehmenswebseite ankündigt.

Welche Daten werden analysiert?

Umfasst von der Analyse sind laut der Deutschen Telekom allein anonymisierte Mobilfunkdaten. Neben den reinen Mobilfunkdaten können noch zusätzlich drei Datenkategorien (Geschlecht, Altersgruppe in 10-Jahresschritten und Heimatregion) von Informationen zu Kunden, sog. CRM-Daten, die ebenfalls nur anonymisiert vorliegen, hinzukommen. Das zugrundeliegende Verfahren zur Anonymisierung der Mobilfunkdaten wurde von der für den Datenschutz bei Telekommunikationsanbietern zuständigen Behörde, der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), eingehend geprüft und als datenschutzkonform bewertet. Auch die mögliche Aggregierung der anonymisierten Mobilfunkdaten mit den anonymisierten CRM-Daten wurde von der BfDI als rechtlich zulässig abgenickt. Bei dem Verfahren wird sichergestellt, dass die anonymisierten Mobilfunkdaten mit anonymisierten CRM-Daten ergänzt werden können, ohne dass dadurch Rückschlüsse auf einzelne Mobilfunknutzer möglich sind.
Laut Informationen der Deutschen Telekom läuft der gesamt Prozess der Anonymisierung in einem eignen Hochsicherheits-Rechenzentrum ab. Personenbezogene Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

Wer analysiert die Daten?

Die so anonymisierten und zusammengefassten Daten werden allein an Motionlogic, ein Tochterunternehmen der Deutschen Telekom, übergeben. Das Unternehmen ist auf Datenanalysen spezialisiert und kann auf der Basis großer Mengen anonymer Daten belastbare Aussagen über Verkehrs- und Bewegungsströme treffen.

Zusätzlicher Service: Opt-out für Kunden (Ausschaltknopf)
Die Deutsche Telekom wird jedoch keine persönlichen Daten von Kunden in das Verfahren einbringen, wenn Kunden dies grundsätzlich nicht möchten. Das Unternehmen stellt seinen Kunden, über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehend, die Möglichkeit zur Verfügung, der Nutzung der Kundeninformationen aus den CRM-Daten zu widersprechen.

„Dazu hat die Telekom als erster deutscher Mobilfunkanbieter freiwillig und über die gesetzlichen Anforderungen hinaus die Möglichkeit eines sogenannten “Opt-Out” geschaffen: Kunden können die Nutzung ihrer persönlichen Daten für diesen Zweck jederzeit unterbinden.“

Diese Möglichkeit des Opt-out geht deshalb über die gesetzlichen Anforderungen hinaus, da es sich um anonymisierte Daten handelt, welche eigentlich gar nicht in den Schutzbereich der Datenschutzgesetze fallen.
Nach Angaben der Telekom haben Kunden bis zum 01.06.2015 unter www.telekom.de/opt-out die Möglichkeit, ihren Widerspruch auszuüben.

Fazit

Meines Erachtens geht die Telekom hier den richtigen Weg, indem sie öffentlich mit einem datenschutzkonformen Umgang mit Kundendaten wirbt und darauf hinweist, welche zusätzlichen Mechanismen man einführt, um eventuell dennoch bestehenden Bedenken Rechnung zu tragen.

» Beitrag auf delegedata.de

Rubrik: Datenschutzrecht Stichwörter: Anonymisierung, Deutsche Telekom, Schwarmdaten, Verkehrsanalyse

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