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LIBE-Ausschuss fordert mehr Datenschutz in zukünftigem eCall-System

Autor: Carlo Piltz Erstellt am: 13. Februar 2014 Rubrik: Standortdaten

Ab dem 1. Oktober 2015 sollen alle neuen Fahrzeugtypen in Europa mit einem bordeigenen eCall-System ausgerüstet sein. Die Anforderungen für dieses Notrufsystem, welches im Falle eines Unfalls automatisch die wichtigsten Daten wie etwa Standort, Fahrzeugtyp oder Benzinart an die Notrufstelle übermittelt, sollen in der “Verordnung über Anforderungen für die Typgenehmigung zur Einführung des bordeigenen eCall-Systems in Fahrzeuge” (COM(2013) 316) festgelegt werden.

Die Idee hinter der Einführung des Systems, nämlich noch schneller und effizienter am Unfallort sein und helfen zu können, wird mehrheitlich begrüßt. Kritik erhob sich in der Vergangenheit jedoch in Bezug auf die möglichen datenschutzrechtlichen Gefahren beim Einsatz der Systeme, da diese zumindest theoretisch eine dauernde Aufzeichnung des Standortes des Fahrzeuges ermöglichen könnten oder etwa die erhobenen Daten später für andere Zwecke nutzbar seien.

Der LIBE-Ausschuss des europäischen Parlaments hat nun letzte Woche seine Stellungnahme zu der vorgeschlagenen Verordnung abgegeben.

Das Ziel der Stellungnahme wird in der Begründung klar umschrieben:

“Mit dieser Stellungnahme soll dafür gesorgt werden, dass mit dem Rechtsinstrument, das am Ende des Verfahrens erlassen werden wird, die vollständige Einhaltung der Datenschutzgrundsätze der Richtlinien 95/46/EG und 2002/58/EG sichergestellt ist“.

Zu einzelnen Änderungsanträgen auf delegedata.

› Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE-Ausschuss)

 

Rubrik: Standortdaten Stichwörter: Datensicherheit, eCall, Einwilligung, LIBE, Standortdaten

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