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Datenschutzstelle Liechtenstein gibt Richtlinie zu Big Data heraus

Autor: Daniel Schätzle Erstellt am: 7. Februar 2014 Rubrik: Big Data

Am 28.1.2014 fand der Europäische Datenschutztag auch in Liechtenstein statt. Dort stand dieser unter dem Titel „Wie gesund ist Big Data? – Chancen und Risiken von Datensammlungen im Gesundheitswesen“. Als Ergebnis wurde eine Dokument präsentiert, welches sich u.a. mit den Einflussmöglichkeiten der „neuen Währung der digitalen Welt“ beschäftigt.

Das Dokument geht auf den Begriff „Big Data“ ein und beschreibt Nutzen und Risiken.

Die Risiken nehmen dabei den weitaus größen Teil ein. Die folgenden Punkte wurden als Forderung des Datenschutzes erarbeitet und als durch Big Data gefährdet angesehen:

  • Transparenz
  • Zweckbindung
  • Datensparsamkeit
  • Richtigkeit der Daten
  • Beschränkung von automatisierten Einzelfallenscheidungen
  • Datensicherheit
  • Geltendmachung von Rechten

Um diesen Risiken entgegen zu wirken, müssten sich Betreiber und Betroffene von Big Data an Vorgaben halten. Hierzu werden für beide Seite Empfehlungen ausgesprochen. Die nachfolgenden Punkte betreffen die Betreiber:

Anonymisierung

Als ganz wesentliche Maßnahme zum Schutz von personenbezogenen Daten unter Big Data wird die Anonymisierung benannt. Denn nur dort, wo Daten personenbezogen – und daher nicht anonym – sind, geht es um Datenschutz. Im Rahmen von Big Data besteht natürlich die Gefahr, durch die Verknüpfung von Daten faktisch eine De-Anonymisierung zu schaffen.

Privacy by Design und Privacy Impact Assessment

Um dem Problem der De-Anonymisierung entgegenzuwirken, wird gefordert Ansätze wie Privacy by Design und Privacy Impact Assessment zu verfolgen.

Datensicherheit und Kontrolle

Etwas kurz wird die Empfehlung nach Datensicherheit beleuchtet. Meines Erachtens handelt es sich dabei jedoch um einen der zentralen Punkte, um den Herausforderungen von Big Data begegnen zu können. Denn dort, wo eine Anonymisierung nicht gelingt, kann Datenschutz durch hohe Anforderungen an die Datensicherheit gewährleistet werden. Gleichzeitig können die Chancen von Big Data bestehen bleiben.

Transparenz und Geltendmachung von Rechten

In die gleiche Richtung geht die Forderung nach mehr Transparenz, die den Betroffenen ausreichend Gelegenheit zur Wahrnehmung der eigenen Rechte ermöglicht.

Einwilligung

Die Empfehlungen zur Einwilligung bleiben etwas unklar. Einerseits wird die Schwierigkeit einer ausreichenden Einwilligungsmöglicheit im Zusammenhang mit Big Data erkannt. Die konkreten Ergebnisse von Big-Data-Anwendungen lassen sich im Vorfeld oftmals nicht abschließend bestimmten. Andererseits wird an dem Postulat des Einwilligungsvorbehaltes festgehalten.

 

› Richtlinie Big Data, Datenschutzstelle Lichtenstein

Rubrik: Big Data Stichwörter: Anonymisierung, Big Data, Datensicherheit, Lichtenstein, Transparenz

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