Pressemitteilung KG: Facebook unterliegt im Rechtsstreit um den Friend Finder
Autor: Daniel Schätzle Erstellt am: 27. Januar 2014 Rubrik: Social MediaAm 6. März 2012 unterlag Facebook vor dem LG Berlin (Az. 16 O 551/10). Das Gerichte urteilte damals, dass die Funktion „Freunde finden“ in der verwendeten Form sowie einzelne Klauseln der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzerklärung gegen deutsches Recht verstoßen. Dem entsprechend wurde Facebook zur Unterlassung verpflichtet. Hiergegen hatte Facebook Berufung zum Kammergericht eingelegt. Erfolglos.
Die schriftlichen Gründe liegen noch nicht vor. Die Pressemitteilung des KG ist genauso knapp, wie eindeutig:
„Das Landgericht Berlin hatte der Facebook Ireland Limited mit Urteil vom 6. März 2012 bestimmte Verfahrensweisen bei der Versendung von Freundschaftsanfragen an Dritte untersagt und die Verwendung eines unzureichenden Hinweises auf Datenimport bei der Registrierung beanstandet. Ferner hatte es Facebook die Verwendung verschiedener Vertragsklauseln verboten (vgl. PM 11/2012 und 12/2012). Hiergegen hatte Facebook Berufung zum Kammergericht eingelegt, die heute vom Kammergericht zurückgewiesen worden ist.“
Aus datenschutzrechtlicher Sicht dürfte besonders die Frage der Anwendbarkeit deutschen Datenschutzrechtes interessant sein. Vor dem LG Berlin argumentierte Facebook, dass man zwar mittels Rechtswahlklausel deutsches Recht für anwendbar erklärt habe. Jedoch gelte diese Rechtswahl nicht für das öffentliche Datenschutzrecht. Daher sei irisches Datenschutzrecht anzuwenden (aufgrund der Niederlassung der Facebook Ireland Limited dort). Dem folgte das LG Berlin seinerzeit nicht. Dies steht im Widerspruch zu Entscheidungen aus dem Norden. Man darf gespannt sein, wie das Kammergericht den Punkt „Anwendbares Recht“ behandelt.
Rubrik: Social Media Stichwörter: Facebook-Urteil, Friend Finder, vzbv