OLG Celle: Unzulässigkeit der Drohung mit einer Datenübermittlung an die Schufa
Autor: Carlo Piltz Erstellt am: 20. Januar 2014 Rubrik: Auskunfteien, InkassoDas OLG Celle hat mit Urteil vom 19.12.2013 (Az. 13 U 64/13) entschieden, dass es ein Inkassounternehmen zum einen zu unterlassen hat, personenbezogene Daten eines Betroffenen an die Schufa zu übermitteln, wenn die gesetzlichen Vorgaben fehlen und zum anderen mit solch einer Übermittlung zu drohen.
Der Sachverhalt
Der Kläger erhielt von einer vermeintlichen Gläubigerin eine „letzte Mahnung“, die er ihr gegenüber bestritt. Danach erhielt er von dem beklagten Inkassounternehmen ein Schreiben mit Zahlungsaufforderung. Dieses Schreiben enthielt folgenden Hinweise:
Darüber hinaus informieren wir Sie gemäß § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz, dass wir Ihre Daten aus dem genannten Schuldnerverhältnis gespeichert haben. Eine Meldung dieser Daten an die Schufa Holding AG kann bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen des § 28a BDSG nicht ausgeschlossen werden.
Hierauf reagierte der Kläger mit einem Schreiben seines Anwalts und wies die angeblichen Ansprüche auch gegenüber dem beklagten Unternehmen zurück. Zudem forderte er das Unternehmen auf es zu unterlassen, seine Daten an die Schufa Holding AG weiterzuleiten oder damit zu drohen.
Es kam wie es kommen musste. Der Kläger erhielt ein weiteres Schreiben des Inkassounternehmens („zweite Mahnung“), diesmal mit einem etwas modifizierten Hinweis:
Darüber hinaus informieren wir Sie hiermit erneut darüber, dass wir bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen des § 28a BDSG und Nichtzahlung der Forderung berechtigt sind, Ihre Daten aus dem genannten Schuldverhältnis an die Schufa Holding AG zu übermitteln. Dies kann zur Verschlechterung Ihrer Bonität führen. Wir übermitteln personenbezogene Schuldner- und Bearbeitungsdaten nur dann an Dritte, wenn die Forderung einredefrei und unbestritten ist.
Die Entscheidung des Gerichts
Das Gericht befasst sich im Prinzip mit zwei Aspekten. Mehr dazu in meinem Blog delegedata.de
Rubrik: Auskunfteien, Inkasso Stichwörter: Datenweitergabe, Inkasso, Schufa