Europäisches Datenschutzsiegel (EDS) als Alternative zu Safe Harbour
Autor: Daniel Schätzle Erstellt am: 20. Januar 2014 Rubrik: DatenschutzsiegelDie Übermittlung von personenbezogenen Daten aus einem EU-Land in ein Drittland sind für international ausgerichtete Unternehmen unerläßlich. Damit dies in datenschutzrechtlich zulässiger Form geschieht, bedarf es eines angemessenen Datenschutzniveaus in dem Drittland. Für die USA soll dies durch das Safe Harbour-Abkommen sicher gestellt werden. Im Rahmen der geplanten Datenschutzreform auf europäischer Ebene ist eine weitere Alternative im Gespräch. Aufsichtsbehörden sollen entsprechende Datenschutzsiegel vergeben können. Carlo Piltz hat hierzu kritisch Stellung bezogen.
Rubrik: Datenschutzsiegel Stichwörter: Datenschutzsiegel, Datenübermittlung, Drittstaaten, Safe Harbour