E-Mail-Marketing aus Datenschutzsicht
Autor: Daniel Schätzle Erstellt am: 4. Mai 2015 Rubrik: Datenschutzbehörde, WerbungEs hat sich mitlerweile ganz gut herumgesprochen, dass es einer vorherigen ausdrücklichen Einwilligung gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG bedarf, damit eine Werbe-E-Mail zulässigerweise versendet werden kann. Dass die E-Mail-Werbung auch eine datenschutzrechtliche Seite hat, steht dagegen weniger im Vordergrund. Dr. Martin Schirmbacher gibt auf www.online-marketing-recht.de einen Einblick in die Praxis der Datenschutzbehörden zum Thema E-Mail-Marketing.
In letzter Zeit häuften sich die Meldungen, wonach das Thema E-Mail-Marketing bei den Datenschutzbehörden mehr in den Vordergrund rücken wird. Der Düsseldorfer Kreis veröffentlichte Anwendungshinweise zum Datenschutz bei E-Mail-Werbung.
Auf www.online-marketing-recht.de gibt Martin Schirmbacher einen Überblick relevanter Praxisthemen:
datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung vs. wettbewerbsrechtliche Einwilligungserklärung
- Personenbezug von E-Mail-Adressen
- Impressum als Einwilligung
- Offene Verteiler
- Löschungsaufforderung
- Verschlüsselung
- Marketing-Automation
Rubrik: Datenschutzbehörde, Werbung Stichwörter: Datenschutzpraxis, E-Mail-Marketing, Einwilligung