Empfehlung des Generalanwalts am EuGH: Vorratsdatenspeicherung widerspricht EU-Recht
Aktuell taucht überall die Meldung auf „Gutachten: Vorratsdatenspeicherung widerspricht EU-Recht“. Gemeint sind wohl die (vorläufigen) Schlussanträge des Generalanwalts beim EuGH Pedro Cruz Villalón in den Vorlagensachen zur Gültigkeit der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. In diesen empfiehlt er dem EuGH, die vorgesehene Vorratsdatenspeicherung für unvereinbar mit den Grundrechten der EU zu erklären.