Am 25. August 2013 ist eine neue EU-Verordnung in Kraft getreten, die für Betreiber öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste bereits bestehende Benachrichtigungspflichten konkretisiert (Verordnung (EU) Nr. 611/2013). Danach haben die Betreiber bei allen Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten zuständige nationale Behörden sowie gegebenenfalls betroffene Personen nach bestimmten Vorgaben zu benachrichtigen. Weiterlesen
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