Neue Ausgabe der PinG (04/2021)
Autor: Jessica Prauß Erstellt am: 30. August 2021 Rubrik: Auskunftsanspruch, Beschäftigtendatenschutz, Datenschutzbeauftragte, Datenschutzbehörde, Datenschutzrecht, Datenschutzsiegel, Drittstaatenübermittlung, Gesundheitswesen, Menschenrechte, Privacy by DesignIn Ausgabe 4/2021 der PinG erfahren Sie die neuesten Entwicklungen im Datenschutzrecht, etwa im Zusammenhang mit einer Dating-App, dem Steuerrecht für externe Datenschutzbeauftragte oder spannenden Technologien, von der Produktivitätssteigerung bis hin zum Gedankenlesen.
Arve Føyen stellt das Verfahren der norwegischen Datenschutzbehörde (NDPA) mit Grindr LLC vor, welches seit einiger Zeit in einem großem Umfang geführt wird. Im Interview mit dem neuen Landesdatenschutzbeauftragten in Hessen, Alexander Roßnagel, geht es um die fehlende Zielsetzung der EU beim Datenschutz, aber auch um die Schufa, Privacy by Design oder Art. 32 DSGVO.
In den Privacy Topics klären Fabienne Graf und Carolin Kemper umfassend über Human Enhancement-Technologien im Arbeitsverhältnis auf, wie EEG-Headsets, die im Graubereich zwischen Hilfsmitteln und Überwachungsgeräten liegen und werfen die Frage auf, wie eine Nutzung auf rechtlichem Fundament gelingen kann. Als weiteres Thema hat sich István Böröcz ausführlich dem Thema der ‚brain-computer interfaces‘ und dem Zugang zu nichts privaterem als unseren Gedanken angenähert. Er wirft einen Blick auf die rechtlichen Unklarheiten, vor allem mit Blick auf die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Lucas Blum äußert sich zum fehlenden genehmigten Zertifizierungsverfahren sowie der Bedeutung eines Europäischen Datenschutzsiegels und schaut sich hierfür die Unterschiede bei der Genehmigung seitens der Aufsichtsbehörden und des Europäischen Datenschutzauschusses genauer an.
Stefan Wehmeyer und Christine Hübner geben im Abschnitt Privacy Compliance jenen Rechtsanwälten, die als externe Datenschutzbeauftragte arbeiten, eine berufsrechtliche Entwarnung, weisen jedoch auf die bleibende Steuerfalle hin. Digitale Gesundheitsanwendungen rücken immer mehr in den Vordergrund, laut Gerrit Hötzel und Christoph Renz sind jedoch zu wenig zugelassen. Neben der fehlenden Aufnahme ins DiGA-Verzeichnis sehen sie das Übermittlungsverbot von DiGA in die USA als europarechtswidrig an.
In unserer Reihe „Schlaglichter“ belichten Philipp Müller-Peltzer und Ilan Leonard Selz neueste Rechtsprechung und Verfahren. In einem Fall wies das Bundesarbeitsgericht eine Revision zurück, weil der Klageantrag für die Auskunft nach Art. 15 DSGVO nicht hinreichend bestimmt gewesen sei. Zuletzt schreibt Frederick Richter der DSGVO einen symbolischen Geburtstagsbrief, und wünscht ihr anlässlich des 5. Jahrestags mehr Risikobasierung.
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Rubrik: Auskunftsanspruch, Beschäftigtendatenschutz, Datenschutzbeauftragte, Datenschutzbehörde, Datenschutzrecht, Datenschutzsiegel, Drittstaatenübermittlung, Gesundheitswesen, Menschenrechte, Privacy by Design