PinG-Podcast: Folge 14
Autor: admin Erstellt am: 30. April 2020 Rubrik: DatenschutzrechtLassen Sie sich die neue Folge des aktuellen Podcasts „Corona im Rechtsstaat“ nicht entgehen – heute wieder mit einem neuen interessanten Gast:
Prof. Uwe Volkmann ist Professor für Verfassungsrecht und Rechtsphilosophie an der Goethe-Universität Frankfurt/Main. Im Gespräch mit Niko Härting geht es um die „bislang triviale Erkenntnis, dass das Leben als solches nicht das höchste Gut ist, sondern das Leben in Würde“. Uwe Volkmann pflichtet dem Bundestagspräsideneten Wolfgang Schäuble bei und erinnert an die geschichtliche Erfahrung, die 1949 dazu führte, dass der Schutz der Menschenwürde einen überragenden Verfassungsrang hat. Am Beispiel der Organentnahme erläutert er, dass dem Grundgesetz ein unbedingter Lebenschutz fremd ist. Es kritisiert den Satz „Jeder Tote ist zu viel“ (Markus Söder), dessen Logik den öffentlichen Diskurs beherrscht.
Genaueres erfahren Sie im Podcast, den Sie einfach online abrufen können. Viel Spaß und gute Unterhaltung!
Rubrik: Datenschutzrecht Stichwörter: Coronakrise, Grundgesetz, Menschenwürde, Prof. Uwe Volkmann, Verfassungsrecht