Verbandsklagerecht bei Datenmissbrauch kommt
Autor: Daniel Schätzle Erstellt am: 18. Dezember 2015 Rubrik: VerbraucherschutzVerbraucherschutzverbände sollen zukünftig gegen Unternehmen vorgehen können, wenn diese die eine oder andere datenschutzrechtliche Voragbe nicht ganz so ernst nehmen. Zu diesem Zweck hat der Bundestag nun ein neues Gesetz beschlossen.
Das Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts enthält Änderungen bzw. Ergänzungen des Unterlassungsklagengesetzes (UKlaG). Im Ergebnis bedeuten die neuen Regelungen, dass bei bestimmten Datenschutzverstößen Unterlassungsbegehren drohen.
Betroffen sind jedoch nicht alle Datenverarbeitungsvorgänge. Ausgenommen sind solche, die im Rahmen der Vertagsabwicklung oder aufgrund gesetztlicher Vorgaben erforderlich sind.
Der Verbraucherschutz als Instrument für den Datenschutz wird zurecht kritisch gesehen.
Rubrik: Verbraucherschutz Stichwörter: Unterlassungsklage, Verbracherschutzverband