Datenschutz im Kfz – DSK sieht Automobilindustrie in der Verantwortung
Autor: Daniel Schätzle Erstellt am: 13. Oktober 2014 Rubrik: Big Data, DatenschutzbehördeVergangene Woche fand in Hamburg die 88. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder (DSK) statt. Thema war unter anderem der Datenschutz im Kfz. Ergebnis ist eine Entschließung, die die Automobilindustrie in der Pflicht sieht, die „informationelle Selbstbestimmung im und um das Kraftfahrzeug zu gewährleisten“.
Big Data ist das Datenschutzthema von heute und auch für morgen. Kein anderer Begriff scheint im Zusammenhang mit dem Datenschutzrecht in einem offenen Widerspruch zu stehen. Daher muss man davon ausgehen, dass die Vereinbarkeit von Big Data und Persönlichkeitsschutz eine der größten Herausforderungen unserer Gesellschaft ist, die es zu bewältigen gilt. Damit eng verbunden ist die Frage nach der Akzeptanz neuer Technologien und damit des technologischen Fortschritts.
Big Data hat viele Gesichter. Derzeit immer mehr am vordringen ist das Thema „vernetzte Fahrzeuge“. Sicherlich auch gefördert durch das Förderprogramm der Bundesregierung „Schaufenster Elektromobilität“ gibt es täglich neue Meldungen, die sich mit verschiedensten Facetten der Smart Mobility, carIT oder des Internet of Cars beschäftigen.
Neben aktuellen Top-Themen wie die EuGH-Entscheidung zu Löschpflichten von Google sowie dem Umgang mit den Nachrichtendiensten beschäftigte sich die Konferenz der Datenschutzbeauftragten unter anderem auch mit dem Datenschutz im Kfz.
Völlig korrekt heißt es dazu auf der Seite der Hamburger Datenschutzbehörde:
„Moderne Kraftfahrzeuge sind längst auch zu umfassenden Datenspeichern geworden. Fahrverhalten, Aufenthaltsorte und Bewegungen des Fahrers oder der Fahrerin können problemlos ausgelesen, zu gänzlich unterschiedlichen Zwecken verwendet und zu Persönlichkeitsprofilen verknüpft werden.“
Auch dem Hinweis in der Entschließung darauf, dass die Vernetzung von Fahrzeugen Begehrlichkeiten weckt und dass eine Gefährdungslage bereits mit dem Erfassen und nicht erst mit dem Auslesen oder Übermitteln von Daten aus dem Auto entsteht, wird niemand widersprechen können.
Angesichts des Potenzials, welches in der Vernetzung der Fahrzeuge steckt, sind die Schlussfolgerungen der Entschließung jedoch recht knapp ausgefallen. Danach steht die Automobilindustrie in der Pflicht, die informationelle Selbstbestimmung im Kraftfahrzeug zu gewährleisten.
Hierzu gehörten:
- privacy by design und privacy by default
- Prinzip der Datenvermeidung und Datensparsamkeit
- Einwilligungserfordernis
- transparente Information des Betroffenen
- Widerspruchs- und Löschungsrecht
- Datensicherheit
Im Wesentlichen wird damit nur das gefordert, was die aktuelle Rechtslage verlangt.
Man mag der Automobilindustrie eine gesellschaftliche Verantwortung zukommen lassen, wonach der Persönlichkeitsschutz und damit auch der Datenschutz bei der Entwicklung neuer Technologien beachtet werden sollte. Dies hierauf zu beschränken, kommt jedoch zu kurz. Vielmehr kann man von den Datenschutzexperten der jeweiligen Behörden in den Ländern und im Bund zumindest Impulse für ein moderneres Datenschutzrecht erwarten. Zugegebenermaßen ist dies nicht einfach. Ohne eines solchen Anspruchs, stellt sich allerdings die Sinnfrage im Hinblick auf die Entschließung.
Aktuelle Studien zu dem Umgang, den Bedürfnissen und Wünschen, aber auch Ansprüchen, Erwartungen und Anforderungen der sogenannten Millennials im Hinblick auf das Thema Mobilität zeigen, dass es dieser Impulse dringend bedarf. Denn es geht nicht darum, einen Widerspruch zu verfestigen sondern Lösungen für eine Vereinbarkeit zu finden ohne die Sorge um den Schutz der Privatsphäre zu vernachlässigen.
Rubrik: Big Data, Datenschutzbehörde Stichwörter: Automobil, Datenschutzbehörde, Kfz, vernetzte Fahrzeuge