PinG 05.14: #BigData #GoogleSpain #VDS uvm.
Autor: Daniel Schätzle Erstellt am: 1. September 2014 Rubrik: PinGBig Data, Recht auf Vergessen, Datenschutzreform und Vorratsdatenspeicherung sind Schlagworte, die die Datenschutzdiskussionen in der Vergangenheit prägten. Daran wird sich in naher Zukunft nichts ändern. Auch die neue PinG widmet sich diesen Themen. Zudem finden Sie Aufsätze zu den Kapitalisierungsmöglichkeiten von Bestandskundendaten, vernetzten Fahrzeugen, MAPPING, Verhaltensregeln nach § 38a BDSG sowie Mobile Technologies.
„Privacy in the age of Big Data“ – Die Kolumne von Frederick Richter fällt in diesem Heft länger aus als gewohnt. Kein Wunder bei einem solch grundlegenden Thema. Er fordert unter andere, „to establish a common understanding on the value pf privacy“. Um Big Data geht es auch bei Patrick Cichy, der sich den Herausforderungen widmet, vor die das vernetzte Automobil die Privatsphäre stellt. Er sieht die großen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Potentiale, aber auch Gefahren für die Privatsphäre für den Autofahrer, wenn der Datenschutz nicht in das digitale Zeitalter überführt wird.
Die Entscheidungen des EuGH zu Google Spain und zur Vorratsdatenspeicherung bewegen nach wie vor die Gemüter. Paul Bernal stellt die Frage, ob es datenschutzrechtlich nicht neben einem Recht auf Löschung auch ein „Right to Obscurity“ geben sollte. Carlo Piltz stellt die Frage nach den Praxisfolgen des Google Spain-Urteils und sieht dessen Umsetzung als Herkulesaufgabe, die die Unzulänglichkeiten der Entscheidung in der Praxis aufzeigen wird und auch schon getan hat. Jan Roggenkamp lotet aus, welche Spielräume es für eine Neuregelung zur Vorratsdatenspeicherung noch gibt. Er plädiert für eine sachliche Diskussion bevor eine stark zurückgenommene anlasslose Speicherung von einzelnen Datenkategorien rechtskonform überhaupt noch denkbar wäre.
Personenbezogene Daten sind ein Wirtschaftsgut. Das Datenschutzrecht steht einer wirtschaftlichen Verwertung jedoch oft im Wege. Stefan Wehmeyer richtet den Blick auf Bestandskundendaten und lotet aus, inwieweit sich diese Daten kapitalisieren lassen. Ohne eine Vermarktungschance wären die Daten nichts als totes Kapital.
Selbstregulierung ist derzeit nicht in Mode. Dass sich Selbstregulierung und ein intensiver Austausch mit den Aufsichtsbehörden keineswegs ausschließen, zeigt Martina Vomhof, der er gelungen ist, für die Versicherungswirtschaft einen Code of Conduct zu erarbeiten und mit den Aufsichtsbehörden abzustimmen. Nachdem der Weg des § 38a BDSG endlich einmal erfolgreich beschritten wurde, droht die Abschaffung. Vomhof fordert zu Recht Nachbesserungen bei der europäischen Datenschutzreform.
Henning Hofmann berichtet in einem Tagungsbericht von dem MAPPING Projekt. MAPPING steht für „Managing Alternatives for Privacy, Property and Internet Governance“. Es handelt sich ierbei um ein Projekt, welches im Rahmen des 7. EU-Forschungsrahmenprogramms ins Leben gerufen wurde. Jeremiah Posedehl zeigt einmal mehr, wie unsinnig es ist, den Amerikanern vorzuhalten, es gebe dort kein oder kaum Datenschutzrecht. Am Beispiel mobiler Anwendungen zeigt er eine Regelungsdichte auf, die mit Europa gewiss mithalten kann. Und wie immer berichtet Philipp Müller-Peltzer von neuen datenschutzrechtlichen Verfahren und Urteilen.
Rubrik: PinG Stichwörter: Bestandskundendaten, Big Data, MAPPING, Recht auf Vergessen, Selbstregulierung, VDS-RL