Schlichtungsstelle soll Google bei Umsetzung der Löschungspflicht unterstützen
Autor: Daniel Schätzle Erstellt am: 27. Mai 2014 Rubrik: Google, Recht auf VergessenWie die Süddeutsche unter Berufung auf das Handelsblatt berichtet, verhandelt die Bundesregierung derzeit mit Google über die Einrichtung einer Schlichtungsstelle. Betroffene sollen sich an diese Schlichtungsstelle wenden können, wenn sie Suchergebnisse zu ihrer Person löschen lassen wollen.
Nach der Entscheidung des EuGH zur Löschungspflicht von Google, ist dies ein erster Ansatz, wie das Urteil in Deutschland umgesetzt werden könnte.
Hintergrund ist, dass Google zwar löschen soll. Gleichzeitig trauen viele Google eine „richtige“ Entscheidung darüber, was tatsächlich aus den Suchergebnissen gelöscht wird, nicht zu. In der Tat besteht die Gefahr, dass Google sich angesichts einer vielleicht kaum zu bewältigenden Anzahl von Löschungsanträgen im Zweifel für eine Löschung entscheidet. Für die Kommunikationsfreiheiten des Grundgesetzes wäre dies ein herber Rückschlag. Informationen und Meinungen im Netz liefen Gefahr zu verschwinden, auch wenn damit tatsächlich eine Persönlichkeitsrechtsverletzung gar nicht oder nur weniger schwerwiegend verbunden ist.
Natürlich stellt sich die Frage, ob eine solche Schlichtungsstelle tatsächlich besser hierfür geeignet ist. Dies wird maßgeblich von der personellen Besetzung und den Arbeitsstrukturen abhängen. Hier ist naturgemäß noch vieles unklar.
Laut dem Artikel der Süddeutschen sollen auch die Datenschutzbeauftragten der Bundesländer an einer Schlichtungsstelle beteiligt werden. Hierbei ist es wünschenswert, wenn diese nicht blind dem Ansatz des EuGH folgen, wonach grundsätzlich das Persönlichkeitsinteresse dem Informationsinteresse überwiegt. Die Einrichtung einer Schlichtungsstelle kann nur dann sinnvoll sein, wenn tatsächlich eine Interessenabwägung zwischen den einzelnen Grundrechten vorgenommen wird, die auf der selben Bedeutungsebene stehen.
Rubrik: Google, Recht auf Vergessen Stichwörter: EuGH, Google, Löschungspflicht, Schlichtungsstelle