PinG 02.14: Datenverarbeitung von Berufsgeheimnisträgern und Datenvernichtung
Autor: Daniel Schätzle Erstellt am: 28. Februar 2014 Rubrik: Auftragsdatenverarbeitung, Berufsgeheimnisträger, PinGIn der aktuellen PinG geht es um praktische Themen der besonderen Art. Zum einen werden die datenschutzrechtlichen Schwierigkeiten bei der Beauftragung eines Steuerberaters dargestellt, zum anderen die Anforderungen an die Datenvernichtung bei der Auftragsdatenverarbeitung erläutert.
Rudi Kramer beleuchtet das schwierige Thema des Ineinandergreifens von Berufsgeheimnis und Datenschutz bei der Datenverarbeitung im Steuerbüro. Er befasst sich mit den Thematiken der Rechtsgrundlage der Erhebung von Daten durch den Steuerberater, dem Rechtsverhältnis der Mandatierung aus datenschutzrechtlicher Sicht sowie den Konsequenzen aus berufsrechtlichen Verschwiegenheitsregelungen und § 203 StGB.
Sebastian Feik und Johannes Christian Rupprich widmen sich den praktischen Auswirkungen der rechtlichen Vorgaben des § 11 Abs. 5 BDSG in Anwendung auf IT-Dienstleister, Hersteller von Festplatten oder anderen Endgeräten mit Datenträgern zur Speicherung personenbezogenen Daten, wie sie in Laptops, Mobiltelefonen, Smartphones, Tablets und Druckern zu finden sind. Dabei geht es um die datenschutzrechtlichen Anforderungen an eine Verantwortlichen Stelle speziell im Kontext einer garantie-, gewährleistungs- oder wartungsbedingten Rückgabe bzw. Überlassung von Datenträgern?
› Die PinG 02.14 gibt es ab dem 4. Februar in Print und bereits vorab als eJournal.
Rubrik: Auftragsdatenverarbeitung, Berufsgeheimnisträger, PinG Stichwörter: § 11 BDSG, § 203 StGB, Berufsgeheimnis, Datenträgervernichtung, Steuerberater