vzbv-Umfrage: Datenschutz darf Geld kosten
Autor: Daniel Schätzle Erstellt am: 4. September 2013 Rubrik: Datensicherheit, EinwilligungWie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) heute berichtet, gewinnt der Schutz persönlicher Daten im Internet für Verbraucher immer mehr Relevanz. Mehr als jeder Dritte sei bereit, für mehr Datenschutz zu zahlen.
Dies ergibt eine Umfrage die von TNS Emnid im Auftrag des vzbv durchgeführt wurde.
„Das ist ein klares Signal an die Unternehmen. Geschäftsmodelle im Internet müssen nicht auf Werbung und dem damit verbundenen massenhaften Sammeln von Daten fußen“,
sagt Gerd Billen, Vorstand des vzbv.
In der Tat gibt die Umfrage für Unternehmen Anlass, Geschäftsmodelle zu entwickeln, die mit einem hohen Standard an Datensicherheit werben können. Denn um nichts anderes geht es doch am Ende, wenn der Verbraucher Geld für mehr Datenschutz auszugeben bereit ist. Die Zahlungsbereitschaft signalsiert weniger, dass keine Daten erhoben werden, sondern vielmehr, dass die erhobenen Daten ausreichend vor den Zugriffen Dritter geschützt sind.
In diese Richtung geht letztlich auch die Aussage des vzbv-Vorstands, dass Nutzer wissen müssen, was mit ihren Daten passiert. Dies gilt aber unabhängig von der Art der Finanzierung. Den eins zeigt die Umfrage auch, fast zwei Drittel sind eben nicht bereit, Geld für einen höheren Standard an Datensicherheit auszugeben.
Fehl geht dagegen die Aussagen, dass Daten nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Nutzers gespeichert und verarbeitet werden dürfen. Das Bundesdatenschutzgesetz ist in § 4 Abs. 1 BDSG eindeutig, wenn es neben der Einwilligung auch eine gesetzliche Erlaubnis ausreichen lässt. Dies auszuklammern lässt den Verbraucher am Ende im Unklaren darüber, wann seine Daten zulässigerweise gespeichert und verarbeitet werden.
Ohnehin muss man sich die Frage stellen, ob der Einwilligungsvorbehalt ohne Rücksicht auf die Art der betroffenen personenbezogenen Daten noch zeitgemäß ist. Zukünftige Regelungen müssen hier praktikabler sein, natürlich nicht ohne die persönlichen Interessen des Betroffenen zu berücksichtigen.
Rubrik: Datensicherheit, Einwilligung Stichwörter: Datensicherheit, Einwilligungsvorbehalt, Kosten, Verbraucher