Neue Ausgabe der PinG (04/2023)
Autor: Jessica Prauß Erstellt am: 20. Juli 2023 Rubrik: AI, Anwendbares Recht, Auftragsdatenverarbeitung, Auskunfteien, Datenschutzbehörde, Datenschutzrecht, Konzerndatenschutz, Landesdatenschutz, PinG, SchuleIn diesem Heft lesen Sie, wie das Datenschutzrecht mit KI umgeht, dass das Thema Schufa wieder spannend wird und natürlich die brennendste aller Fragen: Wie ist § 26 BDSG nach C-34/21 noch zu retten? Das alles und vieles mehr lesen Sie in der aktuellen Ausgabe der PinG.
Hätte OpenAI doch mal um Erlaubnis gefragt. Wann die Bitte um Verzeihung die falsche Taktik ist, haben Florian Werkmeister und Jonathan Laux beleuchtet.
Annette von Westernhagen und Dr. Nicole Sánchez Cordero Canela haben sich die Chancen, die Datenschutz für KI mit sich bringt, einmal näher angeschaut. Kann der Datenschutz auch ein Motor sein?
Der Auftragsverarbeiter als Verantwortlicher? Wie die Aufsichtsbehörden mit der Rechtmäßigkeit „eigener“ Verarbeitungstätigkeiten eines Auftragsverarbeiter umgehen, ist Gegenstand des Beitrags von Erik Petersen.
In die Berge bringt uns Nicole Beranek Zanon. Allerdings mit einem nicht so erfreulichen Thema: Strafbarkeit im Datenschutz. Bald tritt das neue Schweizer Datenschutzgesetz in Kraft.
Mit viel Aufsehen hat der EuGH § 23 Abs. 1 S. 1 HDSIG (Hessen) für unanwendbar erklärt. Art. 88 DS-GVO ist aber nicht die einzige Öffnungsklausel. Kann eine entsprechende Norm auch nach Art. 6 Abs. 2 und 3 DS-GVO möglich sein? Diese Frage beantwortet Eva Skobel.
Art. 5 Abs. 2 DS-GVO regelt die Reichweite der Rechenschaftspflicht. Das Dickicht der Kommentarliteratur hat Leon V. C. Bock für sie durchforstet und systematisiert.
In gleicher Manier hat Levke Burfeind sich Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO zu Herzen genommen. Alle brennenden Fragen zur datenschutzrechtlichen Wirkung von Verträgen auf wenigen Seiten.
Die DS-GVO ist abschließend! Zumindest was einen Anspruch auf Unterlassung von Datenübermittlung angeht, hat das OLG Frankfurt a.M. entschieden. Philipp Müller-Peltzer, Ilan Leonard Selz und Yakin Surjadi ordnen das Urteil ein.
Spannend wird es noch einmal um Schufa & Co. Nach trügerischer Stille hat das VG Wiesbaden dem EuGH das Geschäftsmodell dem EuGH vorgelegt. Heiko Dünkel und Rosemarie Rodden, was bedeutet das Verfahren?
Der krönende Abschluss: Eine Bewertung der ersten fünf Jahre DS-GVO von Frederick Richter. Nicht nur ihn beschleicht das Gefühl, dass die Datenschutz-Grundverordnung schon viel länger anwendbar ist als erst fünf Jahre.
Rubrik: AI, Anwendbares Recht, Auftragsdatenverarbeitung, Auskunfteien, Datenschutzbehörde, Datenschutzrecht, Konzerndatenschutz, Landesdatenschutz, PinG, Schule