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Recht auf Vergessenwerden – Europäische Datenschützer veröffentlichen Richtlinien

Autor: Carlo Piltz Erstellt am: 28. November 2014 Rubrik: Google, Recht auf Vergessen

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Sachen „Google“ (C-131/12) aus dem Mai 2014, besitzen Betroffene einen Anspruch gegen Suchmaschinenbetreiber, mit dem sie unter gewissen Umständen Einträge aus Ergebnislisten entfernen lassen können. Die Vertreter der europäischen Datenschutzbehörden, versammelt in der Art. 29 Datenschutzgruppe (Art. 29 Gruppe), haben nun Richtlinien veröffentlicht (PDF), nach denen sie in Zukunft Beschwerden von Betroffenen bearbeiten möchten, die zuvor mit Ansprüchen gegenüber Suchmaschinenbetreibern gescheitert sind. Das Dokument enthält zudem interessante Informationen dazu, wie die Datenschützer das Urteil des EuGH auslegen.

Zu den folgenden Aspekten habe ich ein paar Anmerkungen:

  • Im Allgemeinen überwiegt der Datenschutz
  • Verantwortung der Niederlassungen
  • Keine Informationen an Webmaster

» Zu meinen Anmerkungen unter delegedata.de

 

Rubrik: Google, Recht auf Vergessen Stichwörter: Art. 29 Gruppe, EuGH, GoogleSpain

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