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RFID-Technologie: Bald spezielle gesetzliche Regelungen?

Autor: Carlo Piltz Erstellt am: 4. April 2014 Rubrik: Datenschutzrecht

„RFID“, das bedeutet „Radiofrequenz-Identifikation“ und unter RFID-Technologie versteht man Verfahren zur kontaktlosen Identifizierung von Objekten oder Personen per Funk. Bekannte Beispiele dürften etwa RFID-Chips in Büchern sein, die in Bibliotheken ausgeliehen werden oder auch in Ausweisen. Das System besteht aus zwei Komponenten: Einem elektronischen Mikrochip mit Antenne, auf dem Daten gespeichert werden können, und einem Lesegerät, das die gespeicherten Daten erfasst, auslesen und z. B. für eine weitere Nutzung in eine Datenbank übertragen kann.

In einer Petition an den Deutschen Bundestag (Nr. 22315) aus dem Januar 2012, wurde vor dem Hintergrund von dem Einsatz von RFID-Chips in Kleidungsstücken gefordert, dass diese Chips „unverzüglich, kostenlos und ohne Aufforderung des Käufers von Gegenständen vom Verkäufer entfernt werden müssen“. Denn oft werden diese Chips in der Kleidung belassen und können daher grundsätzlich durch Lesegeräte in anderen Geschäften ausgelesen werden, woraus sich die Gefahr ergebe, dass „unbefugte Dritte an diese gefunkten Informationen gelangen und u.U. zum Nachteil des Besitzers der Ware nützen“ können. Daher müsse der Bundestag tätig werden und die Gesetze anpassen. Das erforderliche Quorum erreichte die Petition nicht.

Damit ist das Thema jedoch nicht vom Tisch. Zum einen stimmte die Bundesregierung in einer Stellungnahme für den Vorrang einer Selbstverpflichtung. Zum anderen sehen Petitionsausschuss als auch Bundesrat inzwischen die Voraussetzungen für eine gesetztliche Regelung als erfüllt an.

› Mehr dazu auf delegedata.de

Rubrik: Datenschutzrecht Stichwörter: Petition, RFID-Chips, Selbstverpflichtung

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