Gutachten: Keine Fehler der Kommission beim Auswahlverfahren des neuen europäischen Datenschutzbeauftragten
Autor: Carlo Piltz Erstellt am: 27. Februar 2014 Rubrik: DatenschutzbehördeWie im Januar in den Medien berichtet wurde, lief am 16.1.2014 die Amtszeit des bisherigen europäischen Datenschutzbeauftragten (Peter Hustinx) und auch seines Stellvertreters aus, ohne dass ein geeigneter Nachfolger gefunden werden konnte. Hustinx hat sich bereit erklärt, bis Oktober kommissarisch im Amt zu bleiben. Bis dahin soll ein neues Bewerbungs- und Auswahlverfahren durchgeführt werden.
Die Ablehnung aller Bewerber durch die Kommission hat in der Öffentlichkeit für Kritik gesorgt, zumal sich unter den Kandidaten (teils ehemalige) Leiter und Stellvertreter europäischer Datenschutzbehörden befanden.
Auf Statewatch.org wurde nun ein Gutachten des juristischen Dienstes (PDF) des europäischen Parlaments veröffentlicht, welches sich mit dem rechtlichen Vorgehen der Europäischen Kommission im Rahmen des Auswahlverfahrens des europäischen Datenschutzbeauftragten befasst. Unter delegedata.de gehe ich auf einige Eckpunkte des Papiers ein.
Rubrik: Datenschutzbehörde Stichwörter: Auswahlverfahren, Europäischer Datenschutzbeauftragter, Gutachten