DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2014.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-04-29 |
Seit Inkrafttreten der Scoring-Novelle im April 2010 unterliegt die Zulässigkeit der Datenübermittlung personenbezogener Forderungsdaten an Auskunfteien neuen Regeln. Liegt den zu übermittelnden Daten kein Bankgeschäft zugrunde, dürfen ausschließlich sog. Negativdaten an Auskunfteien übermittelt werden. Auf den ersten Blick werden neben Privatpersonen auch Gewerbetreibende, die in den Anwendungsbereich des BDSG fallen, d. h. insbesondere Einzelkaufleute und Gesellschafter von Personengesellschaften, von den veränderten Vorgaben in § 28a BDSG erfasst.
Over the past decade the Information Technology-Business Process Outsourcing (“IT-BPO”) industry has been the most robust and rapidly developing industry in India. In the recent past, the aggregated revenue for the IT-BPO sector crossed US Dollars 100 billion, and is expected to touch US Dollars 118 billion in FY- 2014 growing at a rate of 8.8 % over FY-2013. The outsourcing sector continued as one of the largest private employers in the country; directly employing nearly 3.1 million professionals and providing indirect employment to an additional 10 million.
The wide penetration of Internet brought to life new realities unknown so far to society. One of these realities proves to be the use of Internet for sending billions of unsolicited communications known as “spam”, at practically no cost. On the one hand, commercial communications serve as a base for the turnover and the development of e-commerce. On the other hand, however, these communications “eat” huge amounts of peoples” daytime resulting in shortening the usable time for generating effective gross domestic product.
An einem sonnigen Freitag trafen sich „Mr. EU-Datenschutz“ Jan Philipp Albrecht und Niko Härting. Erklärtes Ziel: ein Streitgespräch zur Datenschutzreform, moderiert vom Jurastudenten Jörn Lübben. Der Plan ging nicht ganz auf. Albrecht und Härting waren sich in vielen Punkten einig. Nur beim Verbotsprinzip gibt es keinen Konsens.
Nils Hullen sprach für PinG mit Axel Voss, Mitglied des Europäischen Parlaments, u. a. über die Datenschutz-Grundverordnung, Massenüberwachungen und das Safe-Harbor-Abkommen. Axel Voss ist CDU-Mitglied und gehört der Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP) an. Im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) ist er als Berichterstatter der EVP für die Datenschutz-Grundverordnung tätig.
• KG Berlin, Urt. v. 24.01.2014 – 5 U 42/12
• LG Berlin, Urt. v. 09.09.2013 – 16 O 60/13
• LG Frankfurt, Urt. v. 18.02.2014
• BGH, Beschl. v. 18.02.2014, StB 8/13
• LG München, Urt. v. 10.12.2013
On 12 March 2014, the new Australian Privacy Amendment (Enhancing Privacy Protection) Act 2012 (Privacy Amendment Act) came into effect. It is the result of a reform discussion started in 2004 and makes a number of significant changes to the former Privacy Act 1988 (Privacy Act), particularly with the collection of information online. The Privacy Act still exists and includes the changes of the Privacy Amendment Act now. In the following the most important changes of this reform are emphasised, after a short historical review.
Wenn es auf den Komplex „Datenschutz und Automobilität“ zu sprechen kommt, fällt einem zunächst der grundlegende Unterschied zwischen der Autobahn und der Datenautobahn auf, der Unterschied also zwischen § 4 Abs. 1 BDSG und §§ 1, 2 StVO. Während das Befahren von Datenbahnen mit Personendaten im Grundsatz verboten ist, ist das Befahren von Straßen mit Personenwagen im Grundsatz erlaubt.
Schon als das Europäische Parlament im November 2009 eine Neufassung der ePrivacy- Richtlinie (RL 2002/58/EG) beschloss, regte sich Widerstand. Kern der Reform war eine Änderung von Art. 5 Abs. 3 der Richtlinie. Danach sollte das Speichern von Informationen auf dem Endgerät eines Nutzers einem Einwilligungsvorbehalt unterliegen – anstatt wie bisher einem Widerspruchsrecht. Erfasst waren damit in erster Linie Cookies, eine kleine, sehr simple aber überaus verbreitete Technologie, die fast so alt ist, wie das World Wide Web selbst.
At the end of December 2013, Dictionary. com announced that privacy was its word of the year, having trumped a shortlist of candidates that included, among others, the word “selfie”. The Snowden revelations and the much-debated launch of the Google Glass, explained Dictionary.com, are among the reasons behind the decision. The protection of privacy and personal data is of course a human right in the European Union, and is regulated as such by EU legislation, but 2013 was the year that brought it to the forefront of the media and social debate.
Die Verarbeitung von personenbezogenen Arbeitnehmerdaten ist seit langem ein Bereich voller Unklarheiten und Streitigkeiten. Auch die Einführung des § 32 BDSG als spezielle Norm zur „Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnis“ mit Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes im Jahre 2009 brachte angesichts der sehr weiten und weichen Formulierung nicht die erwünschte Klarheit. Arbeitgeber sehen sich, auch nach dem Scheitern der Novellierung des Beschäftigtendatenschutzes im letzten Jahr, immer noch vor der Herausforderung, die Zulässigkeit einer Einzelnen Datenverarbeitung letztlich ohne wirklich konkrete Maßstäbe selbst bewerten zu müssen.
Die EG-Datenschutzrichtlinie 95/46/EG („Datenschutzrichtlinie“) gibt den Mitgliedstaaten in Art. 18 Abs. 1 auf, eine Pflicht zur Meldung der Datenverarbeitungsprozesse bei den nationalen Datenschutzbehörden gesetzlich vorzusehen. Eine u. a. in Deutschland umgesetzte Ausnahme sieht Art. 18 Abs. 2 im zweiten Spiegelstrich vor, wonach die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, der ein öffentliches Verfahrensverzeichnis führt (Art. 21 Abs. 2 der Datenschutzrichtlinie) und diese Rolle unabhängig wahrnimmt, zum Entfallen der Meldepflicht führt.
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