DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2014.01 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-01-03 |
Die strategische Auslandsüberwachung des BND wirft Rechtsfragen auf: Ist die derzeitige Praxis mit grundrechtlichen Vorgaben vereinbar? Sollte die Überwachung der internationalen Telekommunikationsbeziehungen im Zuge einer grundlegenden Aufarbeitung der Vorschriften über die Befugnisse und Kontrolle der Nachrichtendienste neu geregelt werden?
Der Einsatz privater Endgeräte erfreut sich bei einer wachsenden Zahl von Mitarbeitern wie Unternehmen zunehmender Beliebtheit. Während erstere anstatt mehrerer Geräte nunmehr dasjenige ihrer Wahl auch im Büro nutzen können, ohne die Belange ihrer Privatnutzung aus dem Auge zu verlieren oder ständig Daten synchronisieren zu müssen, sparen sich Unternehmen die Anschaffungskosten und stellen gleichzeitig die dauerhafte Erreichbarkeit ihrer Mitarbeiter sicher. Was auf den ersten Blick wie eine Win-Win-Situation erscheint, stellt IT-Verantwortliche und Rechtsabteilungen von Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen.
Die Snowden-Enthüllungen haben den mächtigsten Geheimdienst der Welt in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses gerückt. Die Empörung ist riesengroß. Die NSA hat nicht nur die Regierungschefs von befreundeten Ländern ausspioniert, sondern sammelt im Internet auch massenhaft Daten unbescholtener Bürger. Und fast täglich kommen neue Spionageaktivitäten ans Licht.
Auf Giesens „Kurzes Plädoyer gegen unser Totalverbot: Deine Daten gehören Dir keineswegs!“ zu replizieren, fällt schwer. Denn es wäre zu einfach, sein von Übertreibungen, Invektiven und Unsachlichkeiten nur so strotzendes „Plädoyer“ als Entgleisung abzutun. Dies würde weder dem Autor, der sich über lange Jahre als Sächsischer Beauftragter für den Datenschutz verdient gemacht hat, noch der völlig berechtigten Frage, ob das in § 4 BDSG vorgesehene Verbot mit Erlaubnisvorbehalt einen angemessenen Interessenausgleich schafft, gerecht.
Jörn Lübben von HÄRTING Rechtsanwälte sprach für PinG mit Konstantin von Notz, Bundestagsabgeordneter der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, über die Entwicklung des Datenschutzes und den gesetzgeberischen Handlungsbedarf, insbesondere auch mit Blick auf Unternehmen, die Vorratsdatenspeicherung und die Datenschutz-Grundverordnung.
More and more people use online and mobile services to email, shop online, use social networks, communicate via smartphone, and to use many other services related to “cloud computing” or Big Data activities.
IT-Outsourcing und Cloud-Computing Eine Darstellung aus rechtlicher, technischer, wirtschaftlicher und vertraglicher Sicht
Die NSA-Ausspähungen haben zu einer breiteren öffentlichen Diskussion über Datenschutz geführt, vielfach auch zu einem Nachdenken über das, was Datenschutz bewirken soll. Ob und wie viel mehr uns die Privatheit dadurch nun wert ist, würde sich erst in längeren Längsschnittstudienmessen lassen. Zunächst eine Momentaufnahme bot schon einmal die Stiftung Datenschutz, die am 27. November 2013 in Berlin eine öffentliche Podiumsdiskussion zu der Frage veranstaltete, was uns Privatheit heute wert ist.
• EuGH, Urt. v. 07.11.2013 – C-473/12 – Tätigkeit eines für einen Berufsverband tätigen Privatdetektivs
• VG Schleswig-Holstein, Urt. v. 09.10.2013 – 8 A 218/11 – Bescheide des ULD gegen die Betreiber von Fanpages auf Facebook aufgehoben
• BGH, Beschl. v. 17.10.2013 – I ZR 51/12 – Vorlage zur Auskunftspflicht von Banken über Kontoinformationen bei Markenfälschungen
• SG Berlin, Beschl. v. 07.11.2013 – S 81 KR 2176/13 ER – kein Anspruch auf Ausstellung eines Versicherungsnachweises ohne Foto
• UK Bußgelder gegen öffentlichen Stellen verhängt
• AU Beanstandung der australischen Datenschutzbehörde gegenüber AAPT Limited
• US, F, D Google kämpft an allen Fronten
• AT Prozess um einen der größten Datenskandale Österreichs
• EU Arbeitspapier der Art. 29-Gruppe zum rechtskonformen Einsatz von Cookies
• D Stopsurveillance.org
Belgium has gone to great lengths to adopt a comprehensive framework for international personal data transfers based on the safeguards of Binding Corporate Rules (“BCR”) and contractual clauses. As of 2011, the data protection authority (“DPA”) of Belgium, the Commission for the Protection of Privacy, together with the Belgian Ministry of Justice (the “Ministry”), concluded two protocols to streamline the approval process based on these two solutions. Although not exempt from criticisms, the protocols are welcome improvements overall. They increase legal certainty and reduce formalism for companies seeking to implement a compliant contractual transfer solution.
Soziale Netzwerke spielen schon seit geraumer Zeit eine wichtige Rolle in der privaten Online-Kommunikation. Immer mehr Verbraucher nutzen Social Media jedoch auch, um sich zu informieren und sich in sozialen Netzwerken über Ihre Erfahrungen mit Produkten, Dienstleistungen und deren Anbietern auszutauschen. Empfehlungen von Freunden oder innerhalb einer bestimmten Gruppe haben häufig ein größeres Gewicht als die Werbeaussagen klassischer Kampagnen. Unternehmen haben daher ein nachvollziehbares Interesse daran zu erfahren, wie nicht nur in den klassischen Medien, sondern insbesondere in sozialen Netzwerken, Blogs und ähnlichen Foren über sie berichtet wird. Vor diesem Hintergrund nutzen mehr und mehr Unternehmen den Service des sog. Social-Media-Monitorings.
Unternehmenstransaktionen sind unabhängig von ihrer Größe regelmäßig ausgesprochen komplex und berühren nicht selten die gesamte Bandbreite wirtschaftlicher und rechtlicher Facetten, angefangen von steuerrechtlichen und damit zusammenhängenden gesellschaftsrechtlichen Gestaltungsoptionen über finanztechnische und betriebswirtschaftliche Themen, operative Fragen aus den Bereichen Marketing, Logistik, Vertrieb und Human Resources bis hin zu klassischen regulierungstechnischen Aspekten, wie zum Beispiel Kartellrecht und Fusionskontrolle.
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