Die computergestützte Kriminalitätsbekämpfung ist keine Zukunftsmusik. Methoden des Predictive Policing befinden sich hierzulande bereits seit längerem im Einsatz. Sollen allerdings nicht nur mögliche Orte zukünftiger Verbrechen identifiziert, sondern die Wahrscheinlichkeit der Begehung von Straftaten durch konkrete Personen ermittelt werden, ergeben sich Konflikte mit dem Datenschutzrecht. Der nachfolgende Beitrag skizziert diese Konflikte und untersucht die grundsätzliche datenschutzrechtliche Zulässigkeit derartiger Systeme.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2020.04.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-06-29 |
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