Der Zweckbindungsgrundsatz stößt seit jeher, aber besonders angesichts der zunehmenden Digitalisierung unserer Lebenswelt, auf gespaltene Resonanz. Die Einen halten ihn im Zeitalter von Big Data für mindestens kontrafaktisch, wenn nicht gar für eine völlige Fehlkonstruktion. Andere betonen angesichts der mit dem Schlagwort „ubiquitous computing” bezeichneten fast schon allgegenwärtigen Datenverarbeitung die Notwendigkeit klarer Maximen der Datenverwendung. Vor diesem Hintergrund will der vorliegende Beitrag nach einer kurzen Einleitung (I.) zunächst Ursprung, Ziel, Inhalt und Kritik des Zweckbindungsgrundsatzes (II.) skizzieren. Sodann soll überprüft werden, ob und gegebenenfalls inwiefern die Datenschutz-Grundverordnung am Zweckbindungsgrundsatz festhält (III.).
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2017.04.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-06-28 |
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