Die Diskussion um die Frage, ob der deutsche Gesetzgeber die ePrivacy-Richtlinie, insbesondere Art. 5 Abs. 3, in nationales Recht umgesetzt hat, wäre beinahe in Vergessenheit geraten. Mit der Entscheidung des BGH im Verfahren „Planet 49“ werden Cookie-Banner auf Websites erneut zum Dauerbrenner. Der BGH setzt sich in seiner Entscheidung mit der Frage auseinander, ob und wie eine wirksame Einwilligung bei der Verarbeitung im Zusammenhang mit Cookies vom Nutzer einzuholen ist und vertritt überraschenderweise eine andere Auffassung als die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden. Dies wirft nicht nur neue Rechtsfragen auf, sondern führt nicht zuletzt zu Rechtsunsicherheit bei Website-Betreibern. Der Beitrag stellt die unterschiedlichen Rechtsauffassungen der Gerichte und der Verwaltungsbehörden gegenüber und gibt praxisnahe Vorschläge zur Gestaltung einer wirksamen Einwilligung auf Websites.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2020.05.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-08-31 |
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