Der Beitrag beschftigt sich mit der Frage der Europarechtskonformitt des in 43 Abs. 4 BDSG (fr das Strafverfahren spiegelbildlich in 42 Abs. 4 BDSG) geregelten Verwendungsverbots, wonach Benachrichtigungen ber Datenschutzverste (sog. Data Breach Notifications) nach den Art. 33 und 34 DSGVO in Bugeldverfahren gegen den Meldepflichtigen oder Benachrichtigenden nur mit dessen Zustimmung verwendet werden drfen.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2019.03.10 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2196-9817 |
| Ausgabe / Jahr: | 3 / 2019 |
| Veröffentlicht: | 2019-04-26 |
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