Im Dezember 2018 wies das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde eines E-Mail-Dienstanbieters zurück. Auch explizit datensparsame Telekommunikationsdienste müssen auf Anordnung umfangreiche Überwachungsmaßnahmen gegenüber einzelnen Nutzern technisch und organisatorisch ermöglichen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2019.02.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-02-26 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.