Im Dezember 2018 wies das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde eines E-Mail-Dienstanbieters zurück. Auch explizit datensparsame Telekommunikationsdienste müssen auf Anordnung umfangreiche Überwachungsmaßnahmen gegenüber einzelnen Nutzern technisch und organisatorisch ermöglichen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2019.02.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-02-26 |
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