PinG befragte den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Herrn Dr. Stefan Brink, und den Präsidenten des LDA Bayern, Herrn Thomas Kranig, zu den ersten aufsichtsbehördlichen Erfahrungen mit Art. 33 und 34 DSGVO. Die Fragen stellte Sebastian Schulz.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2019.03.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-04-26 |
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