Die DSGVO ist zum 25.05.2015 in Kraft getreten, gilt aber erst ab dem 25.05.2018. Es gibt dann keinerlei Übergangsfrist mehr, vielmehr muss zum 25.05.2018, 0.00 Uhr, die Umsetzung auf das neue Recht komplett abgeschlossen, also beispielsweise auch nötige Datenschutz-Folgeabschätzungen durchgeführt sein. Überlegt man heute, was damit in der verbleibenden Zeit noch alles zu tun ist, gelangt man schnell zu dem Ergebnis, dass es sich um ein großes Projekt handelt, das zu stemmen ist und erhebliche Ressourcen beanspruchen kann. Der hiesige Beitrag stellt erste Erfahrungen und Projektideen aus den letzten Monaten vor, u. a. ein 4-Säulen-Modell, mit dem man ein DSGVO-Projekt strukturieren kann, ebenso wie versucht wird, den Aufwand abzuschätzen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2017.01.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-01-09 |
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