LG Berlin, Urt. v. 14. 06. 2016 – 16 O 446/15 –
Wettbewerbsverstoß durch unzureichende Werbeeinwilligung
Die Richter der 16. Zivilkammer des Landgerichts Berlin sahen in der datenschutzrechtlichen Ausgestaltung einer Werbeaktion einen Verstoß gegen Marktverhaltensregeln im Sinne des lauterkeitsrechtlichen Rechtsbruchtatbestandes. Der beklagte Träger der gesetzlichen Krankenversicherung bewarb Gesundheitsvorsorgeleistungen und sprach an einem Werbestand Interessenten mit einem Flyer an. Die Besucher konnten auf dem Flyer ihre Adresse angeben, um eine Nasenspülkanne als Werbegeschenk zugesendet zu bekommen. Unter dem Formularfeld zur Adressangabe war eine Einwilligungserklärung für Werbeanrufe enthalten, mit denen die Beklagte „Informationen zu ihren Leistungen“ vermitteln wollte.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2016.06.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-10-26 |
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