Das Tracking im Internet – auch Online- oder Webtracking genannt – ist ein Thema, das seit der Anwendbarkeit der DSGVO geradezu hitzige Diskussionen ausgelöst hat. Die Ursachen dafür sind vielfältig und insbesondere der hohen Komplexität der Thematik geschuldet. Faktisch umfasst das Schlagwort Webtracking verschiedene technische Varianten, es wird zu sehr unterschiedlichen Zwecken und unter Beteiligung zahlreicher Akteure umgesetzt. Datenschutzrechtlich bewegt es sich zwischen DSGVO, E-Privacy-Richtlinie (E-Privacy-RL) – perspektivisch der E-Privacy-Verordnung (E-Privacy-VO) – und Telemediengesetz (TMG). Wirtschaftlich ist das Webtracking die Basis für viele Geschäftsmodelle im Internet – je nachdem, unter welchen Voraussetzungen dies als datenschutzkonform bewertet wird, sind teils erhebliche Anpassungen der bisherigen Praxis erforderlich. Die von der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder (DSK) am 4. April 2019 veröffentlichte Orientierungshilfe für Anbieter von Telemedien bietet Betreibern von Webseiten eine Hilfestellung zur datenschutzrechtlichen Bewertung des Einsatzes von Tracking-Tools.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2019.04.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-06-26 |
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