Während das Bewusstsein für aus der DSGVO resultierende Meldepflichten für Datenschutzvorfälle inzwischen relativ hoch ist, unterschätzen Unternehmen regelmäßig die Gefahren von Cyberangriffen und erfüllen ihre Pflichten zur Meldung von Sicherheitsvorfällen nach BSIG bzw. ITSiG oft nur zögerlich. Die Ursachen hierfür sind einerseits die Unsicherheit darüber, was oder wann gemeldet werden sollte. Andererseits sind die Anreize, nicht zu melden, u. a. aufgrund relativ niedriger Bußgelder, stark. Zumindest Letzteres dürfte sich mit dem neuen IT-Sicherheitsgesetz 2.0 ändern.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2019.05.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-08-29 |
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