Das OLG München hat mit Urteil vom 16.01.2019 über Auskunftsansprüche des Anlegers in einer Personengesellschaft und deren Vereinbarkeit mit Art. 6 DSGVO entschieden. Datenschutzrechtlich ist dieses Urteil aus mehreren Gründen relevant: Erstens ist damit – soweit ersichtlich – erstmalig die Schnittstelle zwischen Gesellschafts-, Kapitalanlagerecht und DSGVO Gegenstand einer obergerichtlichen Entscheidung geworden. Zweitens bekennt sich das OLG München zu einer weiten Auslegung von Art. 6 DSGVO. Drittens wirft der Fall ebenfalls erstmals unter der DSGVO die jüngst diskutierte Frage auf, ob ein Gesellschafter einer Publikumsgesellschaft gegen die Übermittlung seiner Daten ein Widerspruchsrecht nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO hat.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2019.04.13 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-06-26 |
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