Die nachfolgende Ausarbeitung soll die Anforderungen darstellen, welche nach kantonalem Recht an ein Vertragsverhältnis öffentlich-rechtlicher Einrichtungen des Kantons Zürich gestellt werden, wenn dieses eine sog. Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten zum Gegenstand hat. Maßgebliche gesetzliche Grundlage ist hierbei zunächst das Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG) des Kantons Zürich. Gleichzeitig ist insbesondere die Verordnung über die Information und den Datenschutz (IDV) des Kantons Zürich zu beachten. Nachfolgend sollen daher die jeweiligen gesetzlichen Vorgaben des IDG und der IDV an die vertragliche Ausgestaltung eines Auftragsverarbeitungsverhältnisses dargestellt werden. Darüber hinaus können noch Regelungen aus dem Gesetz über die Auslagerung von Informatikdienstleistungen sowie der Informatiksicherheitsverordnung relevant werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2018.05.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-08-30 |
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