Bedeutende Sicherheitslücken in Softwareprodukten werden oftmals durch Sicherheitsforscherinnen im Rahmen ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit entdeckt. Trotz dieser gesamtgesellschaftlich begrüßenswerten Aktivität zur Erhöhung des Sicherheitsniveaus sehen sich Forschende strafrechtlichen Konsequenzen ausgesetzt und riskieren mitunter, straf- und haftungsrechtlich zur Verantwortung gezogen zu werden. Dieser Aufsatz widmet sich der Betrachtung potentiell einschlägiger Straftatbestände und zeigt auf, welche Rechtfertigungstatbestände für IT-Sicherheitstests ins Feld geführt werden können.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2020.02.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-02-25 |
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