Inspiriert vom Friedensaktivismus der 1980er Jahre kam mir vor ein paar Wochen eine Abwandlung dessen eingängiger Parole in den Sinn: „Stell’ Dir vor es ist Vorratsdatenspeicherung, und keiner schaut hin“. Wie konnte es sein, fragte ich mich, dass die überwiegende Mehrheit der Bundesländer eine anlasslose Speicherpflicht für personenbezogene Daten in der Gastronomie und in weiteren Branchen erließ, ohne dass dazu eine wahrnehmbare öffentliche Debatte stattgefunden hatte? Waren denn der Herausgeber dieser Zeitschrift und der Autor dieser Kolumne fast alleine mit ihrer kritischen Sicht?
Entweder war weitere Kritik im allgemeinen Trubel schlicht untergegangen oder aber Bürgerrechtler*innen und Datenschutzbeauftragte waren mit anderen Themen ausgelastet. Die Datenschutzaufsichtsbehörden jedenfalls, von denen viele bekanntlich keine harte Diskussion um den Grundrechtsschutz bei jeglicher Datenverarbeitung scheuen, blieben still. Sie äußerten sich ausschließlich zur Umsetzung der Verordnungen, nicht zu deren Berechtigung und Inhalt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2020.04.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-06-29 |
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