Die Informationssammlung der Verfassungsschutzbehörden kann Individualrechte stärker beeinträchtigen als viele andere Formen von Datenverarbeitung. Daher ist es ein wichtiges rechtspolitisches Anliegen, die Tätigkeit dieser Behörden strikt zu begrenzen und zu kontrollieren. In dem folgenden Text wird vorgeschlagen, die Aufgaben und Befugnisse der Verfassungsschutzämter einzuschränken. Sie sollen künftig nur noch als Institute zur wissenschaftlichen Analyse extremistischer Bestrebungen aus offenen Quellen fungieren, während die Abwehr und Verfolgung strafbarer extremistischer Handlungen (Staatsschutzdelikte) ausschließlich der Polizei obliegen soll. Damit würden auf diesem Gebiet die rechtsstaatlich ausgeformten (und teilweise weiter zu überprüfenden) Regelungen für das polizeiliche Handeln gelten. Egal wie gut der Datenschutz im Betrieb aufgestellt ist – es gibt immer etwas zu tun und es ist immer Potential zur Verbesserung vorhanden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2013.01.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-09-13 |
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