Die europäische Konzeption der Auftragsverarbeitung ist voller Geheimnisse. Jeder Verantwortliche kann ohne spezielle gesetzliche Gestattung personenbezogene Daten von qualifizierten Auftragsverarbeitern auf der ganzen Welt verarbeiten lassen. Die Legitimation für in deren Verhältnis stattfindende Verarbeitungsvorgänge leitet sich aus der Rolle des Verantwortlichen bzw. dessen Entscheidungsbefugnisse über die Mittel der Verarbeitung ab. Auftragsverarbeiter dürfen wesentliche Entscheidungen bezüglich des „Wie“ der Verarbeitung treffen. Und das Verantwortliche diskriminierende sog. „Privileg der Auftragsdatenverarbeitung“ ist bald obsolet.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2017.06.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-10-27 |
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