Seit dem 25. Mai 2018 ist die Datenschutz-Grundverordnung anwendungspflichtig. Ursprünglich sollte Gleiches für die ePrivacy-Verordnung (ePrivacy-VO) gelten. Das Gesetzgebungsverfahren zur ePrivacy-VO verzögert sich jedoch erheblich. Mit einem Inkrafttreten wird derzeit gegen Ende 2019 gerechnet. Damit ergeben sich insbesondere Fragen zum Verhältnis zwischen DSGVO und nationalen Vorschriften. Das bereichsspezifische Datenschutzrecht für elektronische Kommunikation ist bislang durch die ePrivacy-Richtlinie geregelt, die in Deutschland teilweise im TKG, TMG und UWG umgesetzt wurde. Keiner weiß, wie die ePrivacy-VO am Ende genau aussehen wird. Sicher ist nur: Trotz Änderung des übergeordneten Datenschutzrechts durch die DSGVO seit Mai diesen Jahres bleiben vom Gesetzgeber TKG und TMG unberührt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2018.04.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-06-27 |
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