Die Datenschutz-Grundverordnung hat am 25.05.2018 Geltung erlangt, ohne dass die gleichzeitig beabsichtigte Überarbeitung der ePrivacy-RL abgeschlossen werden konnte. Die europäischen Gesetzgeber haben ihr in ErwG. 173 DSGVO formuliertes Ziel, die ePrivacy-RL nach Inkrafttreten der DSGVO im Mai 2016 ebenfalls einer Überprüfung zu unterziehen, vor Geltungsbeginn der DSGVO folglich nicht erreichen können. Zwar haben Kommission und Parlament ihre jeweiligen Entwürfe einer Verordnung über die Achtung des Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten in der elektronischen Kommunikation (nachfolgend ePrivacy-VO) bereits veröffentlicht, eine endgültige Positionierung des Rates der Europäischen Union (nachfolgend: Rat) steht aber weiterhin aus, ganz zu schweigen von einem Ergebnis des sich anschließenden Trilogs.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2018.04.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-06-27 |
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