Die Anforderungen an eine Datenschutz-Folgenabschätzung bergen für die Praxis Unsicherheiten, die vor allem auf unbestimmten Rechtsbegriffen und der Innovationsfunktion der Folgenabschätzung beruhen. Eine Datenschutz-Folgenabschätzung muss detailliert darlegen, dass der Verantwortliche vor Einsatz des Verfahrens den identifizierten Risiken mit geeigneten Abhilfemaßnahmen begegnet. Im Zentrum hierbei steht die risikobasierte Einzelfallprognose. Beim Einsatz von neuen Datenverarbeitungsverfahren jeglicher Art sollte der datenschutzrechtlichen Vorabbetrachtung mit Unterstützung des Datenschutzbeauftragten eine zentrale Rolle im Unternehmen zukommen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2018.01.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-01-08 |
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