Irgendwann in der zweiten Jahreshälfte wird der Europäische Gerichtshof mit einiger Wahrscheinlichkeit seine Entscheidung in der Rechtssache Planet49 (C-673/17) verkünden. Bei diesem Verfahren geht es um eine bereits voreingestellte „Einwilligung“ in das Setzen von Tracking-Cookies des Werbedienstleisters Remintrex im Rahmen eines Gewinnspiels. Es geht damit aber auch um die Frage, ob der deutsche Gesetzgeber die entsprechende Richtlinie richtig umgesetzt hat. Nur wer sich angesichts der überwältigenden Argumente seit Jahren im Keller des Bundeswirtschaftsministeriums versteckt, wird diese Frage noch mit ja beantworten. Die bewusste Missachtung europarechtlicher Vorgaben ist ein symptomatisches Geschenk an eine Branche, die sich einem Geschäftsmodel verschrieben hat, das weit über die Anzeige von interessenbasierter Werbung hinaus geht und bei dem Persönlichkeitsrechte und Grundfreiheiten von Verbrauchern keine besondere Rolle spielen. Zeit für eine kleine Polemik.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2019.05.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-08-29 |
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