Die Datenschutzreform hat auch die Novellierung des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) erforderlich gemacht. Durch die Erhaltung bewährter Regelungen, die Vereinheitlichung unterschiedlicher Regelungsbereiche und die „Spiegelung“ der Systematik der DSGVO soll der Gesetzesvollzug vereinfacht werden. Bei der Umsetzung der DSGVO in die Praxis werden vor allem kleine und mittelgroße Kommunen durch Informationsveranstaltungen, Meldeportale und Musterformulare seitens der Bayerischen Aufsichtsbehörden und des Staatsministeriums des Inneren, für Bau und Verkehr begleitet.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2018.03.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-05-11 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: