Die Datenschutzreform hat auch die Novellierung des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) erforderlich gemacht. Durch die Erhaltung bewährter Regelungen, die Vereinheitlichung unterschiedlicher Regelungsbereiche und die „Spiegelung“ der Systematik der DSGVO soll der Gesetzesvollzug vereinfacht werden. Bei der Umsetzung der DSGVO in die Praxis werden vor allem kleine und mittelgroße Kommunen durch Informationsveranstaltungen, Meldeportale und Musterformulare seitens der Bayerischen Aufsichtsbehörden und des Staatsministeriums des Inneren, für Bau und Verkehr begleitet.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2018.03.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-05-11 |
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