Wenn kritische Juristinnen und Juristen auf dem Feld der Bürgerrechte das Wort „Volkszählung“ hören, dann läuft manchen von ihnen ein kalter Schauer über den Rücken, weil sie an einen Staat denken, der viel – vielleicht zu viel – über seine Bürgerinnen und Bürger wissen will. Meistens jedoch wird ein wohliger Schauer folgen, denn es denken alle sogleich an das sogenannte Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts. Für viele ist es ein so revolutionäres Urteil gewesen, weil damit der Datenschutz zum Grundrecht wurde – und zwar ein Vierteljahrhundert, bevor das auf europäischer Ebene geschah. Rechtsfortbildung durch Rechtsprechung an sich ist nichts Ungewöhnliches. Doch die Neuschaffung von Grundrechten durch ein Gericht, das ist etwas sehr Besonderes.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2019.04.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-06-26 |
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