Der Schutz von Personendaten soll davor wahren, dass durch den Umgang mit diesen Daten das „Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird“. Das gesetzliche Leitbild ist seit Jahrzehnten klar formuliert. Was das tatsächlich bedeutet, hängt allerdings vom Kontext ab. Selten werden Daten absichtlich verwendet, um Persönlichkeitsrechte zu verletzen. Oft ergibt sich die reale Beeinträchtigung erst mittelbar aus der Art und Weise der Datenverwendung.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2016.06.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-10-26 |
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