Im vergangenen Jahr berichtete ich an dieser Stelle vom Start unserer Untersuchungen zu neuen Instrumenten für mehr Informiertheit und Kontrolle bei der Einwilligung im Datenschutz. Nun ist es Zeit für die Vorstellung des Befundes. Die Stiftung Datenschutz beleuchtete in den zurückliegenden Monaten verschiedene Ansätze, die uns geeignet erschienen, mit einem anwenderfreundlichen technischen Lösungsansatz der inflationären Erteilung nicht-informierter Einverständniserklärungen zu begegnen. Ziel muss es nämlich aus unserer Sicht sein, dem Datensubjekt mehr Kontrolle über die Verwendung „seiner“ Daten zu ermöglichen und gleichzeitig dem die Daten verwendenden Unternehmen mehr Rechtssicherheit zu bieten, vor allem beim Nachweis der Einwilligung (Art. 7 Abs. 1 DSGVO). Es geht also darum, informationelle Selbstbestimmung umzusetzen, und das dazu praxistauglich; ein hochgestecktes Ziel. Dem Grundsatz „Datenschutz durch Technik“ (Art. 25 DSGVO) und den „Privacy Enhancing Technologies“ (PET) kommt dabei große Bedeutung zu.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2017.03.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-04-28 |
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