Es gibt Sachen, die gibt es (noch) gar nicht – aber sie werden immer wieder gefordert. Ein mittlerweile schon guter Bekannter in dieser Hinsicht ist das sogenannte Dateneigentum. Alle Jahre wieder solle es an der Zeit sein, ein neues Verfügungsrecht für die digitale Welt zu schaffen. In diesem Jahr wurde der von manchen so genannte „Zombie der Datenpolitik“ wiederbelebt, von der Regierungskoalition auf Bundesebene. In deren Vertrag wird gefordert, die „Frage, ob und wie ein Eigentum an Daten ausgestaltet sein kann“ zügig anzugehen. An anderer Stelle findet sich statt eines solchen Prüfauftrages gar die forsche Feststellung „Die gespeicherten Daten sind Eigentum der Patientinnen und Patienten“.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2018.05.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-08-30 |
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