Wenn ein Unternehmen personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet und dieses Verfahren aufgrund der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für den betroffenen Kunden oder Mitarbeiter zur Folge hat, verlangt Art. 35 Datenschutz-Grundverordnung (im Folgenden: DSGVO) eine sog. Datenschutz-Folgenabschätzung (im Folgenden: DSFA).
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2018.03.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-05-11 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.